
Das Unternehmen hat den Rahmen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und seine Zukunftsfähigkeit geschaffen (Bild: REIFF Technische Produkte GmbH)
01.08.2025 Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren bei der REIFF Technische Produkte GmbH angeordnet
Das Amtsgericht Tübingen hat am 28. Juli 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der REIFF Technische Produkte GmbH angeordnet. Damit nutzt das Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten der Eigenverwaltung (§ 270a InsO), um sich im Rahmen eines strukturierten Verfahrens neu aufzustellen.
Der Geschäftsbetrieb läuft an allen Standorten in Deutschland uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Im Rahmen des Verfahrens bleibt die Geschäftsführung weiterhin operativ verantwortlich und wird durch die Restrukturierungsexperten Dr. Holger Leichtle und Dr. Thomas Rieger von der Kanzlei GÖRG als Generalbevollmächtigte unterstützt.
Das Amtsgericht hat außerdem Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In dieser Funktion überwacht er das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Hintergrund des Verfahrens sind ein zunehmend herausforderndes Marktumfeld, bestehender Margendruck sowie strategische Notwendigkeiten zur Portfoliobereinigung. Die REIFF Technische Produkte GmbH verfolgt mit dem Verfahren das Ziel, ihre Strukturen zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Die Eigenverwaltung bietet den rechtlichen Rahmen, um erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb eines geordneten Verfahrens selbstbestimmt umzusetzen.
Die REIFF Technische Produkte GmbH beschäftigt rd. 450 Mitarbeitende. Der Umsatz lag im vergangenen Geschäftsjahr bei rd. 109 Mio €. Die Einleitung des Verfahrens betrifft ausschließlich die deutschen Gesellschaften. Die internationalen Aktivitäten und Tochterunternehmen der REIFF Technische Produkte GmbH sind davon nicht betroffen.