Mit der neuen TA Luft ändert sich einiges

Erwarteter Prüfablauf des „neuen“ Bauteilversuches (Bild: Garlock GmbH)

29.10.2021 Mit der neuen TA Luft ändert sich einiges

Auswirkungen bei der Implementierung statischer Flanschsysteme

von Ralf Kulessa (Garlock GmbH)

Im Dezember 2020 wurde die Gesetzesvorlage zur neuen TA Luft vom Kabinett zur Abstimmung an den Bundesrat gegeben und im Juni 2021 beschlossen. Diese tritt nun nach sieben Jahren verbindlich zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Anlagenbetreiber müssen dann verschiedene Aspekte berücksichtigen und sich auf die Implementierung im Zusammenhang mit statischen Flanschverbindungen vorbereiten. Da gibt es verschiedene Schwierigkeiten, aber auch schon Lösungen.

Wesentliche Unterschiede sind der geänderte Bauteilversuch und der nun an die VDI 2290 angelehnte rechnerische Nachweis. Grundsätzlich ist im Kapitel 5.2.6 ff der neuen TA Luft [1] festgehalten, dass Flanschverbindungen mit Schweißdichtungen bauartbedingt als technisch dicht anzusehen sind und für andere Flanschverbindungen wird auf die VDI 2290 (Ausgabe Juni 2012) verwiesen, in der alle metallischen Flanschverbindungen bei Einsatztemperaturen > 400 °C, welche ein in der TA Luft gelistetes Medium führen, einen Dichtheitsnachweis über die Einhaltung der Dichtheitsklasse L0,01 durch einen rechnerischen Nachweis der technischen Dichtheit gemäß DIN EN 1591-1 Berechnung erbringen müssen. Ist dies nicht möglich, weil z.B. keine Dichtungskennwerte vorliegen, so ist ein neuer, abgeänderter Bauteilversuch oder eine gleichwertige Methode anzuwenden, wobei im beschriebenen „neuen“ Bauteilversuch auch Änderungen gegenüber dem „alten“ Bauteilversuch benannt sind.

Was ändert sich vom „alten“ zum „neuen“ Bauteilversuch

Um als „hochwertig“ im Sinne der TA-Luft eingestuft zu werden, durfte im alten Bauteilversuch (Bild 1) ein Dichtungsmaterial bislang in einem vorgegebenen Prüfflanschpaar (meistens ein Stahlflansch nach EN1092-1 mit der Nennweite DN40 PN10-40) nach 24 h thermischer Alterung, welche meistens an der Temperaturgrenze der Dichtung durchgeführt wurde, bei einer vorgegebenen Flächenpressung von 30 MPa einen Grenzwert von 1,0 . 10-4 [mbar . l /(s . m)], gemessen bei 1 bar Heliumdruck, nicht überschreiten. Aufbau und Kriterium gingen dabei aus der VDI 2200 und der VDI 2440 hervor. Blieb die gemessene Leckage in diesem Versuchsaufbau unterhalb des genannten Grenzwertes, so konnte das Dichtungsmaterial in Rohrleitungen und Baugruppen, in Behältern und Mannlöchern auch im Geltungsbereich der TA Luft eingesetzt werden.

Lösungspartner

Garlock GmbH
Garlock GmbH

 

Zielgruppen

Einkauf, Qualitätssicherung, Konstruktion & Entwicklung, Produktion & Fertigung