Möller nach Druckgeräterichtlinie zertifiziert

Zertifiziert (Bild: Möller-Metalldichtungen GmbH)

06.02.2019 Möller nach Druckgeräterichtlinie zertifiziert

Als erster Dichtungshersteller ist die Möller-Metalldichtungen GmbH nach den Anforderungen der Richtlinie 2014/68/EU Druckgeräterichtlinie Anhang 1, Abschnitt 4.3, zertifiziert.

Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH hat das Unternehmen als ersten Dichtungshersteller in Deutschland im Sinne der DGRL überprüft und bescheinigt dem QM-System und den Metall- und Metall-Weichstoffdichtungen die Erfüllung der Anforderungen der Druckgeräterichtlinie. Dichtungen oder Dichtringe sind eines der wichtigsten drucktragenden Teile. Ihr Versagen kann zu plötzlichem Freiwerden von Druckenergie führen. Da Dichtungen und Dichtringe eine Wandung zwischen drucktragendem Innenraum und der Umwelt bilden, sind diese entscheidend für die Integrität des Druckgerätes oder der Baugruppe. Entsprechend der harmonisierten DIN EN 764-5 muss der Hersteller dem Besteller ein Prüfzertifikat nach DIN EN 10204 oder ISO 10474 vorlegen. Hierbei handelt es sich um Abnahmezeugnisse „3.1“ oder „3.2“. Ist der Hersteller zertifiziert, bescheinigt er nach der DGRL mit Abnahmeprüfzeugnis „3.1“. Hersteller ohne diese Zertifizierung müssen mit Abnahmeprüfzeugnis „3.2“ die Güteeigenschaften über die direkte Materialprüfung im Beisein eines Beauftragten des Herstellers oder, wenn erforderlich, eines amtlich erforderlichen Beauftragten nachweisen.

Es ist bei Möller Standard, dass mit der Rückverfolgbarkeit des Werkstoffes eine Werkstoffverwechslung ausgeschlossen wird. Deshalb sind alle Metall- und Metall-Weichstoffdichtungen des Unternehmens gekennzeichnet. Somit ist man in der Lage, eine lückenlose Rückverfolgbarbeit der Werkstoffe zu dokumentieren.

Lösungspartner

Möller Metalldichtungen GmbH
Möller Metalldichtungen GmbH

 

Zielgruppen

Einkauf, Konstruktion & Entwicklung, Qualitätssicherung, Instandhaltung