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Veränderte (gesetzliche) Anforderungen an Dichtungen

Elastomerdichtungen im CIP-Prozess (links vorher, rechts nachher) (Bild: Garlock GmbH )

31.10.2016 Veränderte (gesetzliche) Anforderungen an Dichtungen

Bei Lebensmittel- und Pharma-Anwendungen zeichnet sich ein Wechsel der Dichtungsmaterialien ab

von Ralf Kulessa (Garlock GmbH)

Im Bereich von Lebensmittel- und Pharma-Anwendungen zeichnet sich ein Wechsel der Dichtungsmaterialien ab. Bei den jeweiligen Anlagenbetreibern ist die Anforderung einer gesteigerten Produktivität häufig leicht durch eine Verkürzung von Stillstandzeiten und durch kürzere SIP/CIP-Zeiten zu realisieren. Durch die Anforderung von höherer Reinheit des Produktes, verbunden mit Vorgaben von Ämtern, wird der Einsatz von hochwertigeren Dichtungsmaterialien notwendig. Bessere Prozesssicherheit, eine höhere Reinheit des Endproduktes und damit verbunden eine gestiegene Qualität und geringere Montagekosten sind mögliche positive Nebeneffekte. Bessere Dichtungsmaterialien bieten also nicht nur Vorteile durch die Chance einer gesteigerten Anlagenverfügbarkeit (und damit höheren Produktivität), sondern auch ein niedrigeres eigenes Risiko, u.a. durch die Prozesssicherheit vor dem Gesetzgeber.

Dies steht besonders im Vordergrund nachdem zunehmend mehr Anforderungen an das Dichtungsmaterial gestellt werden. Die Gefahren tierischer Stoffe wie BSE oder TSE sollen ebenso ausgegrenzt werden wie die Gefahren von Weichmachern wie Bisphenol oder Silikonöl als solches. Dies wurde auch durch das Umwelt-Bundesamt (UBA) erkannt und der Großteil der bereits seit 1997 ausgesprochenen KTW-„Empfehlungen“ für die Dichtungsmaterialien wurde bereits im Jahr 2005 zurückgezogen, da viele der elastomeren Dichtungen Weichmacher wie auch tierische Nebenprodukte enthalten. Auch die Empfehlungen der Reihe 1.3.13 für Elastomere wird nun spätestens am 31.12.2016 enden.

Zwar hat das UBA mit der Neuformulierung des Paragraphen §17, der Trinkwasserverordnung, bereits alte KTW Empfehlungen durch reale Bewertungsgrundlagen ersetzt, jedoch sind diese derzeit nur für metallische Werkstoffe verfügbar. Für alle anderen bisherigen „Empfehlungen“ gibt es derzeit lediglich Leitlinien, welche demnächst in Bewertungsgrundlagen umgewandelt werden. Für Elastomere Dichtungswerkstoffe wurde hier als derzeitige Lösung eine in zwei Bereiche aufgeteilte Positivliste eingeführt. Der erste Teil der Liste gilt für toxikologisch voll bewertete Inhaltsstoffe, der zweite Teil für bislang nicht voll erfasste Inhaltsstoffe wie z.B. Peroxide. Fallen Inhaltsstoffe unter den zweiten Teil, so ist eine Verlängerung oder eine Neuprüfung von Dichtungswerkstoffen nur noch für die nächsten fünf Jahre, nämlich bis zum 31.12.2021 möglich.

Lösungspartner

Garlock GmbH
Garlock GmbH

 

Zielgruppen

Einkauf, Instandhaltung, Konstruktion & Entwicklung, Produktion & Fertigung, Qualitätssicherung