Das Material macht den Unterschied

PVC- und weichmacherfrei sowie mit Wiedererkennungswert: ACTGreen® PROVALIN®, das grüne Compound für P/T-Verschlüsse (Bild: Actega DS GmbH)

31.10.2020 Das Material macht den Unterschied

TPE für die unterschiedlichsten aktuellen Aufgabenstellungen

von Florian Schindler (ACTEGA DS GmbH), Marta Ochalek (ACTEGA DS GmbH)

Ob hochtransparent oder weichelastisch, medienbeständig oder selbstabdichtend, antibakteriell oder lebensmittelkonform, haftungsoptimiert oder knickbeständig, temperaturstabil oder mit Soft-Touch-Effekt, geschmacksneutral oder womöglich kombiniert – je nach Applikation und Einsatzgebiet wird an Kunststoffe in fast allen Industrie- und Lebensbereichen eine Fülle von Anforderungen gestellt. Dank ihres Eigenschaftsprofils, aber auch durch stetige Optimierung von Mechanik, Haptik, Migrations- oder auch Gebrauchseigenschaften setzen sich TPE zunehmend als Substitutionswerkstoff zu Gummi, Silikon oder PVC durch – wie die nachfolgenden ausgewählten Beispiele zeigen.

Migrationsarmut ist eine ganz wichtige Eigenschaft für alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, denn diese: „ [...] dürfen weder zur Gesundheitsgefährdung, noch zur unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder zur Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften führen“ [1]. Im Gegensatz zu PVC-basierten Werkstoffen, die Phthalate oder andere Weichmacher enthalten, die durch Fett oder Flüssigkeiten herausgelöst werden können, stehen heute für den Lebensmittelkontakt zertifizierte TPE-Werkstoffe ohne PVC und Phthalate oder sonstige, als bedenklich oder nicht genug geprüft eingestufte Weichmacher, zur Verfügung, sodass sehr geringe Migrationswerte erzielt werden.

Getestet wird dies mit Simulanzien (z.B. Ethanol, Olivenöl, Essigsäure). Welche, das legt die PIM-Verordnung fest, je nachdem wie und wofür der Gegenstand, aus dem etwas migrieren könnte, eingesetzt wird bzw. mit welchen Lebensmitteln er voraussichtlich in Kontakt gerät. So werden etwa die Simulanzien Ethanol 10 Vol-%, Ethanol 20 Vol-% und Essigsäure 3 Gew.-% den Lebensmitteln mit hydrophilen Eigenschaften zugeordnet (z.B. haltbar gemachter Fisch ohne Öl, Schalentiere, Fleisch, etc.). Die Simulanzien Ethanol 50 Vol-% und pflanzliches Öl werden Lebensmitteln mit lipophilen Eigenschaften zugeordnet (alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt > 20 Vol-%, in alkoholische Medien eingelegte Gemüse, Fette, Öle, etc., Ethanol 50 Vol-% auch für Milch). Die Gruppe D2 ist für Fleischerzeugnisse und Fisch vorgesehen. Für Mehrweggegenstände gilt dabei, dass die Migrationsprüfung dreimal an ein und derselben Probe unter jeweiliger Verwendung einer anderen Portion des Lebensmittelsimulanz durchgeführt werden muss. Diese Prüfungen gelten sowohl für Verpackungen, als auch für eine Vielzahl von Produkten, sofern genau definiert ist, mit welchem Lebensmittel das Produkt in Kontakt kommt. Bei manchen Gegenständen ist
dies nicht eindeutig, z.B. bei Schneidbrettern, die mit einer Vielzahl von Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dafür gibt es eine Regelung nach EU 10/2011: „Diejenigen Materialien, die dazu bestimmt sind, mit allen Arten von Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden mit den Lebensmittelsimulanzien A, B und D2 geprüft“ [2].

Lösungspartner

ACTEGA DS GmbH
ACTEGA DS GmbH

 

Zielgruppen

Einkauf, Konstruktion & Entwicklung, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung