
(Bild: Adobestock_DBA)
26.08.2025 Nächster Meilenstein im PFAS-Beschränkungsverfahren erreicht
Die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS ist abgeschlossen. Die einreichenden Behörden aus fünf europäischen Ländern haben mehr als 5.600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen integriert. Das Dokument wurde nun von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht.
Im Januar 2023 wurde von den für die europäische Chemikalienverordnung REACH zuständigen nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens, im Folgenden als „Dossiereinreicher“ bezeichnet, ein umfassender Anhang-XV-Bericht zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt. Er betrifft mehr als 10.000 Stoffe, die in der Umwelt sehr persistent sind und andere bedenkliche inhärente Eigenschaften aufweisen. PFAS-haltige Produkte sind in der Gesellschaft weit verbreitet.
Seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultation zum Anhang-XV-Bericht im September 2023 wurde dieser von den Dossiereinreicher schrittweise aktualisiert, um die Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. In dieser Phase des Verfahrens wird der Bericht als Hintergrunddokument bezeichnet. Die Dossiereinreicher haben die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments am 24. Juni 2025 an die ECHA übermittelt. Damit ist die Arbeit der Dossiereinreicher in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen.
Die Dossiereinreicher haben alle der mehr als 5.600 Konsultationskommentare auf relevante Informationen geprüft, darunter z.B. fundierte Nachweise zu Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Umwelt, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zusammen mit verfügbaren wissenschaftlichen Publikationen und Fachveröffentlichungen ergänzen diese Informationen die Informationsbasis für eine Beschränkung der PFAS mit entweder befristeten oder unbefristeten verwendungsspezifischen Ausnahmeregelungen, sofern dies als angemessen bewertet wird. Unbefristete Ausnahmeregelungen werden dabei mit Risikominderungsmaßnahmen kombiniert, die eine vergleichbare Wirksamkeit im Hinblick auf die Emissionsminderung erreichen können.
Die Kommentare ermöglichten eine Verbesserung der Bewertung der ursprünglich betrachteten Verwendungsbereiche und eine Verfeinerung der Beschränkungsoptionen, aber auch eine Bewertung übergeordneter Themen. Dazu gehören Themen wie die Frage, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder Ersatzteile erforderlich sind.
Darüber hinaus wurden acht Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert wurden. Dabei handelt es sich um folgende Verwendungsbereiche/Sektoren: drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten), Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien und breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).
Die neuen Informationen, die während der Konsultation eingegangen sind, haben zu einer erheblichen Erweiterung des Hintergrunddokuments geführt. Dies zeigt sich z.B. daran, dass der Hauptbericht mehr als 100 Seiten länger ist und Anhang E, der Informationen zu Alternativen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen enthält, mehr als 800 Seiten länger ist als der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht von 2023. Dies spiegelt den Wissenszuwachs über PFAS wider, der durch den Beschränkungsprozess ausgelöst wurde.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen auf der Grundlage des Hintergrunddokuments und der während der Konsultation eingegangenen Kommentare vor. Die ECHA wird der Europäischen Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC übermitteln, und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.