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Aktualisierter Leitfaden zur Erstellung von Konformitätserklärungen

(Bild: ISGATEC GmbH)

19.11.2020 Aktualisierter Leitfaden zur Erstellung von Konformitätserklärungen

Der Leitfaden zur Erstellung einer Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt auf Basis der Verordnung (EU) 10/2011 des pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. wurde aktualisiert.

Seit 2009 muss allen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff eine schriftliche Erklärung, eine sog. Konformitätserklärung (KE), auf der Ebene der Überwachungsbehörden und des Handels mitgegeben werden. Die dahinterliegenden europäischen Regelungen, vorrangig die Verordnung (EG) 1935/2004 sowie insbesondere die Verordnung (EU) 10/2011, werden regelmäßig angepasst und erweitert. Mit dem vom pro-K herausgegeben Leitfaden zur Erstellung einer KE steht seit dem erstmaligen Erscheinen der europäischen Verordnungen für Hersteller von Mehrwegbedarfsgegenständen eine Hilfestellung bei der Konformitätsarbeit zur Verfügung. In der neuen aktualisierten Ausgabe findet sich jetzt eine Erläuterung zu den Besonderheiten bei der Berechnung des Verhältnisses aus Oberfläche und Volumen. Der Leitfaden kann in der Geschäftsstelle abgerufen werden.

Lösungspartner

pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.

 

Zielgruppen

Einkauf, Konstruktion & Entwicklung, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung