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Ausnahme für Fluorpolymere bei PFAS-Regulierung notwendig

(Bild: Adobestock_Jürgen Priewe)

13.08.2026 Ausnahme für Fluorpolymere bei PFAS-Regulierung notwendig

Die geplante Regulierung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) auf europäischer Ebene darf nach Auffassung des Wirtschaftsrats der CDU nicht zu einem pauschalen Verbot von Fluorpolymeren führen. Diese Forderung stand im Mittelpunkt eines Online-Fachgesprächs des Wirtschaftsrats.

Der Wirtschaftsrat der CDU sprach sich auch für eine differenzierte Regulierung aus. Beim PFAS-Beschränkungsverfahren dürfe die EUKommission nicht mit der Gießkanne regulieren und alle PFAS pauschal verbieten. Fluorpolymere seien für zahlreiche Anwendungen unverzichtbar und leisteten zugleich nur einen sehr geringen Beitrag zu den gesamten PFAS-Emissionen.

Neben ihrer Bedeutung für Zukunftstechnologien bieten Fluorpolymere auch erhebliche Potenziale für die Kreislaufwirtschaft. Moderne Recyclingverfahren ermöglichen bereits heute die Rückgewinnung hochwertiger Rohstoffe und können den Carbon Footprint der Werkstoffe deutlich reduzieren.

Die Diskussion über die künftige PFAS-Regulierung wird die europäische Industrie weiter begleiten. Das Abschlussgutachten des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA wird Ende 2026 erwartet, ein Vorschlag der Europäischen Kommission Anfang 2027. Ein Inkrafttreten wäre Ende 2027/2028 möglich.

Lösungspartner

pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.

 

Zielgruppen

Vertrieb, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung, Einkauf