Seminar-Versicherung der ERV
Sie haben sich zu einem Seminar angemeldet und freuen sich auf interessante und wissensbringende Stunden oder Tage. Was aber, wenn Sie kurz vor Seminarbeginn krank werden und Ihr Seminar nicht mehr antreten können? Für Ihr gebuchtes Seminar entstehen dann Stornokosten, gegebenenfalls bis zur Höhe des Seminarpreises!
In diesem Fall des Nichtantritts, aber auch bei Abbruch des Seminars, leistet die Seminar-Versicherung der ERV Ersatz.
Weitere Informationen zur Seminar-Versicherung finden Sie hier:
Hinweise zur Abschlussfrist der ERV
Bei Buchung des Seminars/der Seminarreise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Antritt des Seminars/der Seminarreise. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Seminars/der Seminarreise ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag,
spätestens jedoch am folgenden Werktag, möglich.

